Zulassungen und Anmerkungen
Vorsorge- und Heilkuren
(ambulante Badekuren)
Direktabrechnung der Kuranwendungen und Arztkosten erfolgt bei Abgabe der Kurschecks bzw. Kostenübernahmeerklärung sowie Badearztschein.
Stationäre Kuren Beihilfe/Privat
Unser Haus hat die Zulassung gem. § 107 Abs.2 SGB V und beihilfefähig nach Nr. 6 und 7 Bhv.
Zum Kurende werden Ihnen detaillierte Rechnungen ausgestellt über Unterkunft und Verpflegung, Kurabgabe, Kurmittel und Arztkosten nach GOÄ. Bei Ankunft bitten wir um eine Anzahlung, die Sie bei Ihrer Beihilfe beantragen können. Falls keine Anzahlung erfolgt, erlauben wir uns eine Zwischenrechnung auszustellen.
Stationäre Kuren über Krankenkassen
sowohl zur Vorsorge (§ 23 Abs. 5 SGBV) als auch zur Rehabilitation (§ 40 Abs. 2 SGBV). Bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung rechnen wir auch direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. (Zimmer mit Dusche/WC)
Für Kur und Sport sollten Sie mitbringen:
Trainingsanzug, Turn- und Wanderschuhe.
Abrechnung
Alle Rechnungen bitten wir bei Abreise zu begleichen. EC-Karte, bar oder per Scheck.
Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Unterlagen senden wir Ihnen gerne mit der Zimmerbestätigung zu.
An- und Abreise
Unser Haus liegt ca. 5 Autominuten vom Bahnhof entfernt. Bei Ihrer Ankunft stehen dort Taxen bereit. Bitte planen Sie, dass die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung steht. Bei Abreise bitten wir, die Zimmer bis ca. 10.30 Uhr freizugeben.


